Equitanas Reitsport gGmbH

Inklusionsabteilung der EQUITANAS Reitsport gGmbH

Die EQUITANAS Reitsport gGmbH wird als Inklusionsabteilung geführt.

Voraussetzung von Inklusionsabteilungen ist die Beschäftigung von mindestens 40% schwerbehinderter Menschen im Sinne des § 215 Abs. 2 SGB IX.

Durch den Bau der neuen Reitanlage, die Gründung der gGmbH sowie die Inbetriebnahme im Juli 2021
sind die Voraussetzungen geschaffen worden. Die EQUITANAS Reitsport gGmbH will das sportliche, soziale und kulturelle Leben in der Region bereichern. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung:

Weitere Schwerpunkte sollen die Kinder- und Jugendarbeit, die Arbeit mit Seniorinnen, das therapeutische Reiten sowie pferdespezifische Lehrgänge und Schulungen sein. Zudem soll das Gelände für Freizeitaktivitäten, Wanderungen, Spaziergänge, die Nutzung des Spielplatzes usw. zugänglich sein.

Videoquelle: www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/das-bewirken-wir/foerderprojekte/reitanlage-zeitz

Auf unserer Reitanlage fallen vielfältigste Arbeiten und Aufgaben an. Grundsätzlich kann man pferdenahe (z.B. Fütterung) und pferdeferne (z.B. Ausmisten) Aufgaben unterscheiden.

Die Arbeit auf einer Reitanlage setzt prinzipiell die Bereitschaft zu folgenden Dingen voraus: 

Mitarbeiter Der Equitanas Reitsport gGmbH

Je nach Behinderung und beruflichen Neigungen und Erfahrungen werden die behinderten Mitarbeiter so eingesetzt, 

Die behinderten Mitarbeiter werden zuerst eher mit pferdefernen Arbeiten/Aufgaben (Misten, „abäppeln“) betraut und dann entsprechend ihren Fähigkeiten und Wünschen so nach und nach an pferdenahe Aufgaben (Pferdepflege, Umgang mit dem Pferd) herangeführt.

Momentan sind auf der Reitanlage in Zeitz 3 schwerbehinderte Mitarbeiter im Sinne des § 215 Abs. 2 SGB IX beschäftigt. Geplant ist die Schaffung einer weiteren Arbeitsstelle.  

 

Impressionen aus dem Stallalltag

Gefördert und unterstützt wird der Aufbau unserer Inklusionsabteilung durch: